AGB

 

  • 1 Geltungsbereich

     

  1. a) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Trackscale GmbH, nachfolgend „Trackscale“ genannt, und ihren Werbepartnern. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Allgemeine Geschäftsbeziehungen des Werbepartners, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Trackscale keine Geltung.
  2. b) Alle Vereinbarungen, die zwischen Trackscale und ihren Werbepartnern in Einzelverträgen getroffen werden, haben schriftlich zu erfolgen und haben Vorrang vor diesen AGB.
  • 2 Allgemeines
  1. a) „Versandpartner“ sind Anbieter von Diensten und/oder Waren, die im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs Pakete versenden. „Werbepartner“ sind Unternehmen, die über Werbebeilagen, im Rahmen des Paketversandes eines anderen Unternehmens, werben.

 

  1. b) Trackscale unterhält ein Versandnetzwerk, das es Werbepartnern ermöglicht, den Versand von Werbe- und Paketbeilagen über Versandpartner durchzuführen. Gleichzeitig wird Versandpartnern die Möglichkeit gegeben Werbebeilagen verschiedenster Art ihren eigenen Sendungen beizulegen und dafür eine Provision zu erhalten.

 

  1. c) Trackscale betreibt selbst keinen Paketversand und stellt nur das Netzwerk zur Vermittlung von Werbeaufträgen der Werbepartner an Versandpartner zur Verfügung.

 

 

  • 3 Vertragsdurchführung
  1. a) Trackscale arrangiert die Produktion der Beilagen. Trackscale ist berechtigt sich zur Erbringung dieser Leistung der Dienste Dritter zu bedienen.

 

  1. b) Der Werbepartner übermittelt an Trackscale Druckdateien ( per e-mail , Datentransfer). Auf Wunsch des Werbepartners erfolgt eine Fehlerkorrektur durch Trackscale. Dabei werden die Druckdateien von Trackscale auf erkennbare Fehler, wie z.B Schreibfehler, untersucht. Die Druckerdateien werden in der geprüften Version an den Druckdienstleiter und dann als fertige Werbemittel an die Versandpartner gesendet.

 

  1. c) Trackscale gewährleistet für die Werbemittel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckdatei gegebene Realisierbarkeit. Farbabweichungen des Drucks von bis zu 10 % von der Druckdatei befinden sich im akzeptierten Toleranzbereich.

 

  1. d) Sind Mängel der Druckdatei nicht offensichtlich oder -bei vereinbarter Fehlerkorrektur- nicht erkennbar, sondern treten erst während des Druckvorgangs hervor, so stehen dem Werbepartner bei ungenügenden Druck keine Ansprüche gegen Trackscale zu.

 

  1. e) Entspricht der Druck, trotz fehlerfreier Druckdateien, nicht der vereinbarten Beschaffenheit- Abweichungen von bis zu 10 % gelten als akzeptiert-, kann der Werbepartner bei rechtzeitiger Reklamation Nacherfüllung verlangen oder die Zahlung, entsprechend der Beeinträchtigung, mindern. Der Nacherfüllungsanspruch besteht nicht, wenn dies mit unverhältnismäßigen Kosten für Trackscale verbunden ist. Lässt Trackscale eine angemessene Frist für die Nacherfüllung verstreichen, oder ist die Nacherfüllung unzumutbar oder schlägt fehl, so kann der Werbepartner die Zahlung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unwesentlichen Mängeln des Drucks ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

 

  1. f) Nach Vertragsschluss werden die vertraglich vereinbarten Werbemittel rechtzeitig an den Versandpartner geliefert. Kann der Versandpartner den Liefertermin aufgrund einer durch Trackscale zu vertretenden Spätlieferung nicht einhalten, verlängert sich die Versandzeit um den Zeitraum der Verspätung. Bei nicht durch Trackscale zu vertretender Lieferverzögerungen, wird schriftlich eine längere Versandfrist vereinbart.
  2. g) Trackscale hat nicht die Pflicht, das vom Werbepartner übermittelte Werbematerial auf Mängel oder Rechtswidrigkeit zu prüfen. Geht Trackscale von der Rechtswidrigkeit eines Werbemittels aus, ist Trackscale berechtigt, den Versand bis zur endgültigen Klärung der Rechtmäßigkeit des Werbemittels auszusetzen. Der Werbepartner wird umgehend von der Nichtversendung des Werbemittels benachrichtigt.

 

  1. h) Sofern Trackscale Werbemittel vom Werbepartner nicht fristgemäß oder vertragsgemäß (in Bezug auf Anzahl, Mängel etc.) erhält, ist Trackscale hinsichtlich der Werbemittel ganz oder teilweise berechtigt vom Vertrag zurücktreten.

 

  1. i) Trackscale hat das Recht, Aufträge wegen ihrer Art, ihres Inhalts, oder wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen oder für Trackscale unzumutbar sind, abzulehnen.
  • 4 Vergütung
  1. a) Es gelten die Vergütungsregelungen des jeweils vereinbarten Einzelauftrags.
  2. b) Der fristgerechte Zahlungseingang ist Voraussetzung für die Vermittlung von Werbemitteln. Trackscale behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen oder die Verteilung der vereinbarten Werbemittel einzustellen, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des gesetzten Zahlungsziels auf dem Konto eingegangen ist.
  3. c) Des Weiteren kann Trackscale den Vertrag fristlos kündigen und/ oder die Leistung verweigern, wenn das Insolvenzverfahren oder die Eröffnung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs gegen den Werbepartner beantragt wird oder der Werbepartner erklärt, die von der Trackscale vereinbarte Vermittlung von Werbemitteln oder seine vertragliche Leistung nicht zu erbringen.

    d) Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in dem Angebot der Trackscale GmbH gesondert angegeben. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

  4. e) Der Werbepartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Werbepartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  • 5 Vertragsverpflichtungen des Werbepartners
  1. a) Für die rechtzeitige Lieferung von druckfähigen Druckdateien ist der Werbepartner verantwortlich. Eine Druckfreigabe durch den Werbepartner ist nicht notwendig.
  2. b) Sollte Trackscale den Vertrag fristlos kündigen, so ist Trackscale berechtigt, den in Rechnung gestellten Betrag als pauschalen Schadensersatz geltend zu machen.
  3. c) Der Werbepartner bleibt ist berechtigt nachzuweisen, dass Trackscale kein oder tatsächlich nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
  4. d) Alle Werbepartner sind verpflichtet die geltenden Gesetze zu befolgen. Jeder Werbepartner ist selbst dafür verantwortlich sicherzustellen, dass seine Angebote oder Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

 

  1. e) Die Vereinbarung von Lieferfristen oder Lieferterminen hat schriftlich zu erfolgen. Ihre Einhaltung setzt die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch den Werbepartner voraus, insbesondere hat der Werbepartner Trackscale alle zur Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und Druckdateien rechtzeitig zukommen zu lassen.

 

  1. f) Werbepartner dürfen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen, die sie durch die Nutzung des Versandnetzwerks erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation und Abwicklung. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen.
  • 6 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den Werbemitteln verbleibt beim Werbepartner und geht auch durch Lagerung und Lieferung des Versandpartners nicht auf ihn über. Das Eigentum geht mit Lieferung des Versandpartners auf den Endkunden über.

  • 7 Haftung

 

  1. a) Trackscale haftet für Schäden nur, wenn und soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. b) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Trackscale und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
  3. c) Im Fall höherer Gewalt und bei von Trackscale nicht zu vertretenden Umständen, haftet Trackscale nicht für die Termineinhaltung. Bei einer nicht nur vorrübergehenden Leistungsverhinderung kann Trackscale wegen des noch nicht erfüllten Vertragsteils ganz oder teilweise zurücktreten. Über diesen Rücktritt wird Trackscale den Werbepartner unverzüglich informieren. Hat der Werbepartner an der noch ausstehenden gänzlichen oder teilweisen Vertragserfüllung kein Interesse, und weist er dies nach, so ist er insoweit zum Rücktritt berechtigt. In diesen Fällen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegen Trackscale ausgeschlossen.

 

  • 8 Leistungsstörung
  1. a) Kommt der Versandpartner seinen vertraglichen Verpflichtungen insoweit nicht nach, als dass er die vom Werbepartner bestimmten Werbemittel nicht oder in zu geringer Anzahl in seinen Paketen versendet, so ist der Werbepartner insoweit ganz oder teilweise zum Rücktritt berechtigt, wenn er kein Interesse an der Nachholung der noch ausstehenden Vertragsausführung hat und dies nachweist.
  2. b) Hält der Versandpartner den Liefertermin nicht ein, so verlängert sich die Versandzeit um den Zeitraum der Verspätung, falls der Werbepartner an der verspäteten Leistungserbringung Interesse hat. Der Werbepartner wird umgehend von der Verspätung benachrichtigt. Hat der Werbepartner an der noch ausstehenden verspäteten gänzlichen oder teilweisen Vertragserfüllung kein Interesse, und weist er dies nach, so ist er insoweit zum Rücktritt berechtigt.
  3. c) Gewährleistungsansprüche, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch Trackscale entstehen, verjähren innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang.
  • 9 Vertragstext

Den von Trackscale verschickten Angeboten können die Werbepartner vor bzw. bei Vertragsschluss die Vertragsbestimmungen entnehmen und speichern. Die dazugehörigen AGB sind vor und bei Vertragsschluss unter dem Link „AGB“ auf der Seite www.trackscale.de abruf- und in wiedergabefähiger Form speicherbar. Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von Trackscale nicht gesondert gespeichert und ist somit nach Vertragsschluss bei Trackscale nicht mehr zugänglich bzw. abrufbar.

  • 10 Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich über alle Vereinbarungen und alle ihnen damit zur Kenntnis gelangenden betrieblichen Umstände Stillschweigen zu wahren und insbesondere Dritte davon nicht in Kenntnis zu setzen. Etwaige Verstöße gegen diese Verpflichtung können eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen.

Für jeden Fall der schuldhaften Verletzung von Verpflichtungen Ziffer 10 Absatz 1 durch den Werbepartner verpflichtet dieser sich, an TrackScale eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe zu zahlen, es sei denn, den Werbepartner trifft hinsichtlich der Verletzung kein Verschulden. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von TrackScale bestimmt und kann vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

 

  • 11 Freistellung von Ansprüchen Dritter

 

  1. a) Der Werbepartner ist für Inhalt und Art der von seinem Auftrag erfassten Werbemittel allein verantwortlich.

 

  1. b) Trackscale wird vom Werbepartner von allen Ansprüchen Dritter freigestellt, die aufgrund des Inhalts, der Art oder der Herkunft der Werbemittel des Werbepartners geltend gemacht werden. Mit erfasst sind die Kosten einer Rechtsverteidigung einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.

 

  • 12 Verweise, Links und Inhalte Dritter

 

Trackscale hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Eine inhaltliche Kontrolle von Seiten oder Servern Dritter findet nicht statt. Trackscale distanziert sich ausdrücklich von den auf Seiten oder Servern Dritter dargestellten Inhalten und übernimmt für diese keine Verantwortung. Trackscale übernimmt des Weiteren keine Verantwortung für die innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise. Trackscale übernimmt darüber hinaus keine Verantwortung für die Einstellung von gelieferten und/oder gelinkten Seiten und Inhalten, insbesondere für aus deren Nutzung bzw. Nichtnutzung entstehende Schäden.

 

  • 13 Geistiges Eigentum

 

  1. a) Inhalte und Gestaltung der von Trackscale dargestellten Seiten sind urheberrechtlich geschützt. Das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung und/oder öffentliche Zugänglichmachung bleibt alleiniges Nutzungsrecht von Trackscale. Weiterhin werden geschützte Marken und geschäftliche Bezeichnungen oder andere Inhalte wiedergegeben und/oder verwendet, die Rechten Dritter unterliegen.

 

  1. b) Mit der Übermittlung von Bildern, Texten und Beschreibungen wird Trackscale ausdrücklich das Recht eingeräumt mit diesen Bildern, Texten und Beschreibungen auf trackscale.de, auf anderen Webseiten und in anderen Medien ohne Entgelt für den Dienst zu werben. Diesbezüglich wird Trackscale ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.

 

  • 14 Datenschutz

 

Trackscale erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten der Werbepartner nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Abwicklung der gebuchten Leistungen.

Trackscale behandelt die vom Werbepartner zur Verfügung gestellten Daten streng vertraulich. Ohne ausdrückliche Einwilligung werden keine  Daten weitergegeben, es sei denn, dass Trackscale rechtlich dazu verpflichtet ist oder dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

 

  • 15 Schriftform, anwendbares Recht, Gerichtstand

 

  1. a) Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit Trackscale abzuschließenden Vertrags übermittelt werden, müssen in Schriftform erfolgen.

 

  1. b) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen der ausschließlichen Anwendung des deutschen Rechts.

 

  1. c) Gerichtsstand ist unter Berücksichtigung der verbraucherrechtlichen Vorschriften ausschließlich Berlin.

 

  1. d) Vertragssprache ist deutsch.

 

  • 16 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Trackscale behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Werbepartnern per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Werbepartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs ist Trackscale berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu beenden.

 

  • 17 Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Stand: September 2016

 

  • 1 Geltungsbereich

     

  1. a) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Trackscale GmbH, nachfolgend „Trackscale“ genannt, und ihren Werbepartnern. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Allgemeine Geschäftsbeziehungen des Werbepartners, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Trackscale keine Geltung.
  2. b) Alle Vereinbarungen, die zwischen Trackscale und ihren Werbepartnern in Einzelverträgen getroffen werden, haben schriftlich zu erfolgen und haben Vorrang vor diesen AGB.
  • 2 Allgemeines
  1. a) „Versandpartner“ sind Anbieter von Diensten und/oder Waren, die im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs Pakete versenden. „Werbepartner“ sind Unternehmen, die über Werbebeilagen, im Rahmen des Paketversandes eines anderen Unternehmens, werben.

 

  1. b) Trackscale unterhält ein Versandnetzwerk, das es Werbepartnern ermöglicht, den Versand von Werbe- und Paketbeilagen über Versandpartner durchzuführen. Gleichzeitig wird Versandpartnern die Möglichkeit gegeben Werbebeilagen verschiedenster Art ihren eigenen Sendungen beizulegen und dafür eine Provision zu erhalten.

 

  1. c) Trackscale betreibt selbst keinen Paketversand und stellt nur das Netzwerk zur Vermittlung von Werbeaufträgen der Werbepartner an Versandpartner zur Verfügung.

 

 

  • 3 Vertragsdurchführung
  1. a) Trackscale arrangiert die Produktion der Beilagen. Trackscale ist berechtigt sich zur Erbringung dieser Leistung der Dienste Dritter zu bedienen.

 

  1. b) Der Werbepartner übermittelt an Trackscale Druckdateien ( per e-mail , Datentransfer). Auf Wunsch des Werbepartners erfolgt eine Fehlerkorrektur durch Trackscale. Dabei werden die Druckdateien von Trackscale auf erkennbare Fehler, wie z.B Schreibfehler, untersucht. Die Druckerdateien werden in der geprüften Version an den Druckdienstleiter und dann als fertige Werbemittel an die Versandpartner gesendet.

 

  1. c) Trackscale gewährleistet für die Werbemittel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckdatei gegebene Realisierbarkeit. Farbabweichungen des Drucks von bis zu 10 % von der Druckdatei befinden sich im akzeptierten Toleranzbereich.

 

  1. d) Sind Mängel der Druckdatei nicht offensichtlich oder -bei vereinbarter Fehlerkorrektur- nicht erkennbar, sondern treten erst während des Druckvorgangs hervor, so stehen dem Werbepartner bei ungenügenden Druck keine Ansprüche gegen Trackscale zu.

 

  1. e) Entspricht der Druck, trotz fehlerfreier Druckdateien, nicht der vereinbarten Beschaffenheit- Abweichungen von bis zu 10 % gelten als akzeptiert-, kann der Werbepartner bei rechtzeitiger Reklamation Nacherfüllung verlangen oder die Zahlung, entsprechend der Beeinträchtigung, mindern. Der Nacherfüllungsanspruch besteht nicht, wenn dies mit unverhältnismäßigen Kosten für Trackscale verbunden ist. Lässt Trackscale eine angemessene Frist für die Nacherfüllung verstreichen, oder ist die Nacherfüllung unzumutbar oder schlägt fehl, so kann der Werbepartner die Zahlung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unwesentlichen Mängeln des Drucks ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

 

  1. f) Nach Vertragsschluss werden die vertraglich vereinbarten Werbemittel rechtzeitig an den Versandpartner geliefert. Kann der Versandpartner den Liefertermin aufgrund einer durch Trackscale zu vertretenden Spätlieferung nicht einhalten, verlängert sich die Versandzeit um den Zeitraum der Verspätung. Bei nicht durch Trackscale zu vertretender Lieferverzögerungen, wird schriftlich eine längere Versandfrist vereinbart.
  2. g) Trackscale hat nicht die Pflicht, das vom Werbepartner übermittelte Werbematerial auf Mängel oder Rechtswidrigkeit zu prüfen. Geht Trackscale von der Rechtswidrigkeit eines Werbemittels aus, ist Trackscale berechtigt, den Versand bis zur endgültigen Klärung der Rechtmäßigkeit des Werbemittels auszusetzen. Der Werbepartner wird umgehend von der Nichtversendung des Werbemittels benachrichtigt.

 

  1. h) Sofern Trackscale Werbemittel vom Werbepartner nicht fristgemäß oder vertragsgemäß (in Bezug auf Anzahl, Mängel etc.) erhält, ist Trackscale hinsichtlich der Werbemittel ganz oder teilweise berechtigt vom Vertrag zurücktreten.

 

  1. i) Trackscale hat das Recht, Aufträge wegen ihrer Art, ihres Inhalts, oder wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen oder für Trackscale unzumutbar sind, abzulehnen.
  • 4 Vergütung
  1. a) Es gelten die Vergütungsregelungen des jeweils vereinbarten Einzelauftrags.
  2. b) Der fristgerechte Zahlungseingang ist Voraussetzung für die Vermittlung von Werbemitteln. Trackscale behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen oder die Verteilung der vereinbarten Werbemittel einzustellen, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des gesetzten Zahlungsziels auf dem Konto eingegangen ist.
  3. c) Des Weiteren kann Trackscale den Vertrag fristlos kündigen und/ oder die Leistung verweigern, wenn das Insolvenzverfahren oder die Eröffnung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs gegen den Werbepartner beantragt wird oder der Werbepartner erklärt, die von der Trackscale vereinbarte Vermittlung von Werbemitteln oder seine vertragliche Leistung nicht zu erbringen.

    d) Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in dem Angebot der Trackscale GmbH gesondert angegeben. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

  4. e) Der Werbepartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Werbepartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  • 5 Vertragsverpflichtungen des Werbepartners
  1. a) Für die rechtzeitige Lieferung von druckfähigen Druckdateien ist der Werbepartner verantwortlich. Eine Druckfreigabe durch den Werbepartner ist nicht notwendig.
  2. b) Sollte Trackscale den Vertrag fristlos kündigen, so ist Trackscale berechtigt, den in Rechnung gestellten Betrag als pauschalen Schadensersatz geltend zu machen.
  3. c) Der Werbepartner bleibt ist berechtigt nachzuweisen, dass Trackscale kein oder tatsächlich nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
  4. d) Alle Werbepartner sind verpflichtet die geltenden Gesetze zu befolgen. Jeder Werbepartner ist selbst dafür verantwortlich sicherzustellen, dass seine Angebote oder Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

 

  1. e) Die Vereinbarung von Lieferfristen oder Lieferterminen hat schriftlich zu erfolgen. Ihre Einhaltung setzt die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch den Werbepartner voraus, insbesondere hat der Werbepartner Trackscale alle zur Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und Druckdateien rechtzeitig zukommen zu lassen.

 

  1. f) Werbepartner dürfen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen, die sie durch die Nutzung des Versandnetzwerks erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation und Abwicklung. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen.
  • 6 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den Werbemitteln verbleibt beim Werbepartner und geht auch durch Lagerung und Lieferung des Versandpartners nicht auf ihn über. Das Eigentum geht mit Lieferung des Versandpartners auf den Endkunden über.

  • 7 Haftung

 

  1. a) Trackscale haftet für Schäden nur, wenn und soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. b) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Trackscale und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
  3. c) Im Fall höherer Gewalt und bei von Trackscale nicht zu vertretenden Umständen, haftet Trackscale nicht für die Termineinhaltung. Bei einer nicht nur vorrübergehenden Leistungsverhinderung kann Trackscale wegen des noch nicht erfüllten Vertragsteils ganz oder teilweise zurücktreten. Über diesen Rücktritt wird Trackscale den Werbepartner unverzüglich informieren. Hat der Werbepartner an der noch ausstehenden gänzlichen oder teilweisen Vertragserfüllung kein Interesse, und weist er dies nach, so ist er insoweit zum Rücktritt berechtigt. In diesen Fällen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegen Trackscale ausgeschlossen.

 

  • 8 Leistungsstörung
  1. a) Kommt der Versandpartner seinen vertraglichen Verpflichtungen insoweit nicht nach, als dass er die vom Werbepartner bestimmten Werbemittel nicht oder in zu geringer Anzahl in seinen Paketen versendet, so ist der Werbepartner insoweit ganz oder teilweise zum Rücktritt berechtigt, wenn er kein Interesse an der Nachholung der noch ausstehenden Vertragsausführung hat und dies nachweist.
  2. b) Hält der Versandpartner den Liefertermin nicht ein, so verlängert sich die Versandzeit um den Zeitraum der Verspätung, falls der Werbepartner an der verspäteten Leistungserbringung Interesse hat. Der Werbepartner wird umgehend von der Verspätung benachrichtigt. Hat der Werbepartner an der noch ausstehenden verspäteten gänzlichen oder teilweisen Vertragserfüllung kein Interesse, und weist er dies nach, so ist er insoweit zum Rücktritt berechtigt.
  3. c) Gewährleistungsansprüche, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch Trackscale entstehen, verjähren innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang.
  • 9 Vertragstext

Den von Trackscale verschickten Angeboten können die Werbepartner vor bzw. bei Vertragsschluss die Vertragsbestimmungen entnehmen und speichern. Die dazugehörigen AGB sind vor und bei Vertragsschluss unter dem Link „AGB“ auf der Seite www.trackscale.de abruf- und in wiedergabefähiger Form speicherbar. Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von Trackscale nicht gesondert gespeichert und ist somit nach Vertragsschluss bei Trackscale nicht mehr zugänglich bzw. abrufbar.

  • 10 Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich über alle Vereinbarungen und alle ihnen damit zur Kenntnis gelangenden betrieblichen Umstände Stillschweigen zu wahren und insbesondere Dritte davon nicht in Kenntnis zu setzen. Etwaige Verstöße gegen diese Verpflichtung können eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen.

Für jeden Fall der schuldhaften Verletzung von Verpflichtungen Ziffer 10 Absatz 1 durch den Werbepartner verpflichtet dieser sich, an TrackScale eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe zu zahlen, es sei denn, den Werbepartner trifft hinsichtlich der Verletzung kein Verschulden. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von TrackScale bestimmt und kann vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

 

  • 11 Freistellung von Ansprüchen Dritter

 

  1. a) Der Werbepartner ist für Inhalt und Art der von seinem Auftrag erfassten Werbemittel allein verantwortlich.

 

  1. b) Trackscale wird vom Werbepartner von allen Ansprüchen Dritter freigestellt, die aufgrund des Inhalts, der Art oder der Herkunft der Werbemittel des Werbepartners geltend gemacht werden. Mit erfasst sind die Kosten einer Rechtsverteidigung einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.

 

  • 12 Verweise, Links und Inhalte Dritter

 

Trackscale hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Eine inhaltliche Kontrolle von Seiten oder Servern Dritter findet nicht statt. Trackscale distanziert sich ausdrücklich von den auf Seiten oder Servern Dritter dargestellten Inhalten und übernimmt für diese keine Verantwortung. Trackscale übernimmt des Weiteren keine Verantwortung für die innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise. Trackscale übernimmt darüber hinaus keine Verantwortung für die Einstellung von gelieferten und/oder gelinkten Seiten und Inhalten, insbesondere für aus deren Nutzung bzw. Nichtnutzung entstehende Schäden.

 

  • 13 Geistiges Eigentum

 

  1. a) Inhalte und Gestaltung der von Trackscale dargestellten Seiten sind urheberrechtlich geschützt. Das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung und/oder öffentliche Zugänglichmachung bleibt alleiniges Nutzungsrecht von Trackscale. Weiterhin werden geschützte Marken und geschäftliche Bezeichnungen oder andere Inhalte wiedergegeben und/oder verwendet, die Rechten Dritter unterliegen.

 

  1. b) Mit der Übermittlung von Bildern, Texten und Beschreibungen wird Trackscale ausdrücklich das Recht eingeräumt mit diesen Bildern, Texten und Beschreibungen auf trackscale.de, auf anderen Webseiten und in anderen Medien ohne Entgelt für den Dienst zu werben. Diesbezüglich wird Trackscale ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.

 

  • 14 Datenschutz

 

Trackscale erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten der Werbepartner nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Abwicklung der gebuchten Leistungen.

Trackscale behandelt die vom Werbepartner zur Verfügung gestellten Daten streng vertraulich. Ohne ausdrückliche Einwilligung werden keine  Daten weitergegeben, es sei denn, dass Trackscale rechtlich dazu verpflichtet ist oder dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

 

  • 15 Schriftform, anwendbares Recht, Gerichtstand

 

  1. a) Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit Trackscale abzuschließenden Vertrags übermittelt werden, müssen in Schriftform erfolgen.

 

  1. b) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen der ausschließlichen Anwendung des deutschen Rechts.

 

  1. c) Gerichtsstand ist unter Berücksichtigung der verbraucherrechtlichen Vorschriften ausschließlich Berlin.

 

  1. d) Vertragssprache ist deutsch.

 

  • 16 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Trackscale behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Werbepartnern per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Werbepartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs ist Trackscale berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu beenden.

 

  • 17 Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Stand: September 2016